Aufenthalt in Risikogebieten in den Ferien

Liebe Eltern und Schüler,

sollten Sie sich in den Sommerferien in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie die verlinkte „Eigenerklärung zum Aufenthalt in Risikogebieten und Quarantäne“ ausfüllen und am ersten Unterrichtstag in der Schule abgeben.

Die Schule darf in einem solchen Fall nur dann besucht werden, wenn seit der Rückkehr aus dem Risikogebiet 14 Tage lang Quarantäne eingehalten wurde oder ein entsprechendes Attest auf Grundlage eines negativen Coronatests vorgelegt werden kann.

Bitte informieren Sie die Schule bitte telefonisch darüber, ab wann Ihr Kind die Schule wieder besuchen darf.

Eine Liste der Länder, die zu den Risikogebieten zählen, finden sie unter dem folgenden Link:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html