Neue Informationen vom Schulministerium

Information zur Versetzung am Ende des Schuljahres

Liebe Eltern der Klassen 6 bis EF,
das Ministerium hat mit dem Datum vom 24.3.2020 mit einem Erlass festgelegt, „dass in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW (SchuIG) wegen Versetzungsgefährdung versandt werden“.
Das bedeutet, dass das Max-Plack-Gymnasium keine sogenannten „Blauen Briefe“ verschicken wird.
Für die Klassen 6 bis 8 gilt, dass bei einer Entscheidung über die Versetzung eine Minderleistung (die Noten 5 oder 6) in einem Fach nicht berücksichtigt wird. Jede weitere (also die zweite und dritte) Minderleistung wird berücksichtigt.
Weiterhin sind bei der Versetzungsentscheidung natürlich die Minderleistungen zu berücksichtigen, die bereits auf dem Halbjahreszeugnis feststanden.

Für die Klassen 9 und EF ist die Rechtslage allerdings eine besondere, da hier die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe (Klasse 9) bzw. der Mittlere Schulabschluss ( Klasse EF) erreicht werden. Hier gilt wie bisher, dass bei der Entscheidung über Versetzung und Vergabe auch Minderleistungen berücksichtigt werden, die nicht gemahnt wurden (vgl. § 7 Abs. 4 APO-SI und § 9 Abs. 5 APO-GOSt).

Weitere Informationen des MSB zu diesem Thema finden Sie hier auf den Seiten des Schulministeriums.

 

Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten

Ebenso hat das Ministerium entschieden, dass in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr genehmigt werden und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen sind.
Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.
Davon auszunehmen sind die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“.

 

Terminverschiebung des Abiturs 2020

Die Abiturprüfungen für rund 88.000 angehende Abiturientinnen und Abiturienten an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorfschulen sowie an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs beginnen demnach am Dienstag, 12. Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem Haupttermin ist Montag, der 25. Mai.

Für Schülerinnen und Schüler, die den Haupttermin nicht wahrnehmen können, wird es im Anschluss einen zentralen Nachschreibetermin geben. Durch einen stark verkürzten Korrekturzeitraum können die Abiturzeugnisse dann, wie vorgesehen, spätestens bis zum 27. Juni ausgegeben werden. Der Rahmenzeitplan für die Abiturprüfung 2020 wurde so konzipiert, dass er unter Beachtung von Ferien- und Feiertagsregelungen funktioniert. Allerdings muss auch der Brückentag nach Christi Himmelfahrt für die Prüfungen genutzt werden.

 

Brief der Ministerin Gebauer an die Eltern

Frau Ministerin Gebauer wendet sich mit ihrem Brief vom 27..03.2020 direkt an die Eltern. Den Brief können Sie hier lesen.