Corona-Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

die Landesregierung ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern in Präsenz, bis zu den Osterferien einen Selbsttest (PoC-Schnelltests) durchzuführen.

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung sowie viele weitere Informationen zu dem Selbsttests findet ihr/ finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund für eine Covid-19-Erkrankung. Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden. Dieses muss in einem positiven Fall von Ihnen unbedingt veranlasst werden.

Eine weitere Teilnahme am Unterricht bei einer positiven Selbsttestung ist erst nach einem negativen PCR-Test wieder möglich.

In dieser Woche finden am MPG die Selbsttestungen für die Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, am Mittwoch, den 24.03.2021, in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde statt und werden von der jeweiligen Fachlehrkraft beaufsichtigt. Die Durchführung wird nach dem Austeilen und einer Einweisung nach Anleitung selbst vorgenommen. Die Testung findet im Klassenraum in Kleingruppen statt.

Wir bitten euch und Sie, sich bis Mittwoch gemeinsam das Erklärvideo des Herstellers anzusehen: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung und dokumentieren positive Testergebnisse. Ein negatives Testergebnis wird nicht festgehalten.

Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.

Bei einem positiven Testergebnis lassen wir dich/ Ihr Kind selbstverständlich nicht alleine! Neben Herrn Blankenaufulland stehen Lehrerinnen und Lehrer bereit, die euch/ Ihr Kind betreuen, bis du/Ihr Kind von deinen Eltern/ von Ihnen abgeholt wirst/ wird. Die Abholung muss bitte zeitnah erfolgen.

Wenn Sie der Testung widersprechen möchten, geben Sie bitte Ihrem Kind die ausgefüllte und unterschriebene Widerspruchserklärung am Mittwochmorgen mit. Diese muss dann bitte bei der Fachlehrkraft vor der Testung abgegeben werden. Die Widerspruchserklärung finden Sie hier.

Übersetzungen in andere Sprachen finden Sie auf der angegeben Ministeriumsseite (https://www.schulministerium.nrw/selbsttests)

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Andrea Kleist und Dirk Bollmann