Was bedeutet LRS?
LRS und Schulrecht in Nordrhein-Westfalen
LRS-Förderung am Max-Planck-Gymnasium
Der Förderprozess
Lesen und Schreiben sind zentrale Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen in allen Fächern. Schülerinnen und Schüler, die beim Lesen und/oder Rechtschreiben besondere Schwierigkeiten haben, benötigen deshalb frühzeitig passende Unterstützung. Am Max-Planck-Gymnasium möchten wir Kinder und Jugendliche dabei begleiten, ihre individuellen Stärken zu nutzen, Schwierigkeiten zu überwinden und zunehmend sicher und selbstständig mit Sprache umzugehen.
Unser Ziel ist dabei nicht nur eine Verbesserung der Rechtschreibleistung. Ebenso wichtig sind Lesekompetenz, Lernstrategien, Selbstvertrauen und die Freude am Lernen.
Was bedeutet LRS?
Von einer Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) wird demgegenüber in der medizinisch-psychologischen Diagnostik gesprochen. Eine solche Diagnose wird nicht allein aufgrund einer schlechten Deutschnote gestellt. Sie setzt eine fachgerechte Diagnostik voraus und betrachtet die Entwicklung des Kindes umfassend.
Für die Schule ist deshalb eine wichtige Unterscheidung:
Nicht jede schwache Rechtschreibleistung bedeutet Legasthenie – und für eine schulische Förderung muss nicht erst eine außerschulische Diagnose vorliegen.
Entscheidend ist, welche konkreten Schwierigkeiten ein Kind zeigt, wie dauerhaft diese sind und welche Unterstützung es benötigt. Der NRW-LRS-Erlass sieht ausdrücklich eine Analyse der individuellen Lernsituation und darauf abgestimmte Fördermaßnahmen vor.
Welche Ursachen kann LRS haben?
Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten haben in der Regel nicht eine einzige Ursache. Unterschiedliche Faktoren können zusammenwirken. Dazu gehören beispielsweise:
- Besonderheiten bei der Verarbeitung sprachlicher Informationen,
- Schwierigkeiten beim Aufbau der Laut-Buchstaben-Zuordnung,
- Probleme bei der phonologischen Verarbeitung,
- eine verzögerte Entwicklung bestimmter Lese- und Rechtschreibstrategien,
- sprachliche Entwicklungsbesonderheiten,
- Schwierigkeiten bei Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis oder Lernorganisation,
- Seh- oder Hörbeeinträchtigungen,
- emotionale Belastungen oder negative Lernerfahrungen.
Auch die schulischen und sozialen Lernbedingungen müssen berücksichtigt werden.
Wichtig ist: LRS ist keine Folge mangelnder Intelligenz, mangelnden Fleißes oder einer „falschen“ Erziehung. Kinder mit einer Lese-Rechtschreibstörung verfügen grundsätzlich über ganz unterschiedliche Begabungen und Stärken. Wissenschaftliche Informationen weisen zudem darauf hin, dass Lese- und Rechtschreibstörungen mit Sprachentwicklungsauffälligkeiten zusammen auftreten können und dass eine gezielte Förderung die Entwicklung positiv beeinflussen kann.
Warnsignale und mögliche Merkmale
Je früher Schwierigkeiten erkannt werden, desto früher kann Unterstützung einsetzen. Mögliche Hinweise sind beispielsweise:
Beim Lesen
- sehr langsames oder stockendes Lesen,
- häufiges Vertauschen, Auslassen oder Hinzufügen von Buchstaben bzw. Wortteilen,
- Schwierigkeiten beim Erlesen unbekannter Wörter,
- häufiges Raten statt genauem Lesen,
- geringe Leseflüssigkeit,
- Schwierigkeiten, das Gelesene sicher zu verstehen,
- ausgeprägte Vermeidung von Leseaufgaben.
Beim Rechtschreiben
- ungewöhnlich viele und über längere Zeit anhaltende Rechtschreibfehler,
- Auslassen, Vertauschen oder Hinzufügen von Buchstaben,
- Schwierigkeiten bei der Laut-Buchstaben-Zuordnung,
- unsichere Groß- und Kleinschreibung,
- Schwierigkeiten bei häufig geübten Rechtschreibregeln,
- stark schwankende Schreibweisen desselben Wortes,
- auffallend langsames Schreiben,
- hohe Belastung bei schriftlichen Aufgaben.
Solche Merkmale sind Warnsignale, aber noch keine Diagnose. Auch andere Lernvoraussetzungen können ähnliche Erscheinungen hervorrufen. Deshalb betrachten wir die Entwicklung eines Kindes immer über einen längeren Zeitraum und im Zusammenhang mit seiner gesamten Lernsituation.
Warum ist eine frühzeitige Förderung wichtig?
Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben können sich auf nahezu alle Fächer auswirken. Wer Texte nur langsam liest oder beim Schreiben sehr viel Aufmerksamkeit auf einzelne Wörter verwenden muss, hat weniger Kapazitäten für das Verstehen, Strukturieren und Bearbeiten von Aufgaben.
Hinzu kommen mögliche emotionale Folgen: Wiederholte Misserfolge können zu Unsicherheit, Vermeidungsverhalten oder einem sinkenden Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten führen. Gerade deshalb ist es wichtig, Schwierigkeiten nicht als persönliches Versagen, sondern als Lernaufgabe zu verstehen.
Der NRW-LRS-Erlass betont, dass Fördermaßnahmen möglichst früh einsetzen, konsequent über einen angemessenen Zeitraum durchgeführt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden sollen.
LRS und Schulrecht in Nordrhein-Westfalen
Die schulische Förderung richtet sich in Nordrhein-Westfalen insbesondere nach dem Runderlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ (BASS 14-01 Nr. 1). Der Erlass beschreibt sowohl allgemeine und zusätzliche Fördermaßnahmen als auch Regelungen zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung.
Für die Sekundarstufe I sieht die aktuell geltende APO-S I ausdrücklich vor, dass bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens unter bestimmten Voraussetzungen Nachteilsausgleiche bei Prüfungs- und Leistungssituationen möglich sind. Die fachlichen Leistungsanforderungen selbst werden dadurch nicht abgesenkt.
Dabei gilt ein zentraler Grundsatz:
Förderung und Nachteilsausgleich sollen Benachteiligungen ausgleichen – sie ersetzen nicht die fachlichen Anforderungen.
Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung
Bei Schülerinnen und Schülern mit LRS gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln der Leistungsbewertung. Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen LRS-Förderung bedürfen, eröffnet der LRS-Erlass in der Sekundarstufe I darüber hinaus besondere Möglichkeiten – insbesondere in den Klassenstufen, die vom Erlass erfasst werden.
Bei schriftlichen Arbeiten können beispielsweise im Einzelfall
- zusätzliche Bearbeitungszeit,
- eine veränderte Aufgabenstellung,
- alternative Formen der Leistungsüberprüfung
in Betracht kommen. Der Erlass sieht außerdem vor, dass bei entsprechenden zusätzlichen Fördermaßnahmen Rechtschreibleistungen in bestimmten schriftlichen Arbeiten nicht in die Bewertung einbezogen werden.
Für die gymnasiale Oberstufe gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Die APO-GOSt regelt die Leistungsbewertung und den Nachteilsausgleich. In der Oberstufe ist daher insbesondere sorgfältig zwischen Förderung, Nachteilsausgleich und den verbindlichen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe zu unterscheiden. Die fachlichen Leistungsanforderungen bleiben auch bei einem Nachteilsausgleich bestehen.
Wichtig: Ein LRS-Status bedeutet daher nicht automatisch eine bestimmte Notengebung oder einen dauerhaften Nachteilsausgleich in allen Fächern und Klassenstufen. Maßnahmen werden entsprechend der schulrechtlichen Vorgaben, der individuellen Situation und der aktuellen Fördernotwendigkeit festgelegt.
LRS-Förderung am Max-Planck-Gymnasium
Die LRS-Förderung beginnt am Max-Planck-Gymnasium nicht erst mit einer formalen Feststellung. Bereits im regulären Unterricht achten wir darauf, Schwierigkeiten frühzeitig wahrzunehmen und geeignete Lernstrategien aufzubauen.
Eine besondere Bedeutung hat hierbei die Vermittlung der ReLv-Strategien in der Erprobungsstufe.
ReLv – Rechtschreiben erforschen, Lesen verstehen
Im regulären Deutschunterricht der Erprobungsstufe arbeiten unsere Schülerinnen und Schüler systematisch mit ReLv-Strategien. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Wörter auswendig zu lernen. Vielmehr lernen die Schülerinnen und Schüler, Rechtschreibung und Lesen zunehmend strategisch und selbstständig zu bearbeiten.
Sie erwerben unter anderem Strategien,
- Wörter genau zu untersuchen,
- Schreibweisen zu begründen,
- Rechtschreibregeln gezielt anzuwenden,
- Fehler zu erkennen und zu korrigieren,
- Wörter und Wortbausteine zu untersuchen,
- Texte strukturiert zu erschließen,
- eigene Schreibprozesse zu planen und zu überarbeiten.
Die ReLv-Arbeit schafft damit eine wichtige Grundlage für eine individuelle Förderung: Schülerinnen und Schüler erhalten Werkzeuge, mit denen sie ihre eigenen Lernprozesse zunehmend selbst steuern können.
Gerade für Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten ist dieser strategische Zugang bedeutsam. Fördermaßnahmen können dadurch an das anknüpfen, was im regulären Deutschunterricht bereits aufgebaut wurde.
Der Förderprozess: Unser Fahrplan
Die LRS-Förderung verstehen wir als prozesshaften Ablauf und nicht als einmalige Diagnose.
1. Beobachten und Wahrnehmen
Lehrkräfte beobachten die Entwicklung im Unterricht und bei schriftlichen und mündlichen Leistungen. Auffälligkeiten werden dokumentiert und im Zusammenhang mit der bisherigen Lernentwicklung betrachtet.
2. Gespräch und erste Förderung
Bei erkennbaren Schwierigkeiten werden zunächst geeignete allgemeine Fördermaßnahmen eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise differenzierte Aufgaben, gezielte Übungen, zusätzliche Erklärungen, Leseförderung oder die bewusste Nutzung von Rechtschreibstrategien.
3. Analyse der Lernsituation
Zeigen sich Schwierigkeiten über einen längeren Zeitraum, wird genauer betrachtet:
- Wo liegen die konkreten Schwierigkeiten?
- Beim Lesen, beim Rechtschreiben oder in beiden Bereichen?
- Welche Strategien werden bereits sicher angewendet?
- Welche Lernfortschritte sind erkennbar?
- Welche Faktoren unterstützen bzw. erschweren das Lernen?
- Welche Fördermaßnahmen wurden bereits durchgeführt?
Der NRW-Erlass sieht ausdrücklich eine solche Analyse der individuellen Lernsituation vor. Dabei sollen unter anderem schulische, soziale, emotionale, kognitive und physiologische Bedingungen sowie das Lern- und Arbeitsverhalten berücksichtigt werden.
4. Diagnostik
Diagnostische Grundlage am MPG ist die Durchführung eines Tests zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 im Rahmen der Deutsch+-Stunden. Einerseits besteht diese unbenotete Testung aus einem Wortdiktat und andererseits aus einer Untersuchung eines Fehlertextes. Dabei geht es nicht lediglich darum, Fehler zu zählen. Vielmehr soll herausgefunden werden, welche Kompetenzen bereits vorhanden sind und an welcher Stelle der Lernprozess Unterstützung benötigt.
In Einzelfällen kann darüber hinaus – in Absprache mit den Erziehungsberechtigten – die schulpsychologische Beratung oder eine außerschulische fachliche Diagnostik einbezogen werden. Der NRW-Erlass sieht ausdrücklich vor, bei Bedarf schulpsychologische oder andere in der LRS-Diagnose erfahrene Fachleute hinzuzuziehen.
5. Feststellung des schulischen LRS-Status
Auf Grundlage der vorliegenden Beobachtungen, der diagnostischen Ergebnisse und der bisherigen Förderung wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine LRS-Förderung vorliegen.
Dabei wird nicht allein ein Testergebnis betrachtet. Entscheidend ist das Gesamtbild der Entwicklung des Lernens.
6. Beschluss über Förderung und gegebenenfalls Nachteilsausgleich
Auf dieser Grundlage werden geeignete Fördermaßnahmen vereinbart. Je nach individueller Situation können dazu schulinterne Förderangebote, spezifische Lernhilfen und – so weit rechtlich vorgesehen und erforderlich – Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gehören.
Die Maßnahmen werden dokumentiert und regelmäßig überprüft.
7. Fördern – beobachten – evaluieren
Förderung ist nur dann sinnvoll, wenn sie Wirkung zeigt. Deshalb überprüfen wir regelmäßig:
Was wurde erreicht? Was gelingt besser? Wo bestehen weiterhin Schwierigkeiten? Welche Strategie hilft? Was muss verändert werden?
Der NRW-Erlass fordert ausdrücklich eine kontinuierliche Überprüfung des Fördererfolgs.
Diagnostik und Umgang mit LRS am Max-Planck-Gymnasium
Am Max-Planck-Gymnasium ist uns ein sensibler und wertschätzender Umgang mit LRS besonders wichtig.
Eine Diagnose soll nicht dazu führen, ein Kind auf seine Schwierigkeiten zu reduzieren. Im Gegenteil: Sie soll helfen, die individuellen Lernvoraussetzungen besser zu verstehen und gezielter zu fördern.
Daher fragen wir nicht nur:
„Wie viele Fehler macht das Kind?“
sondern vor allem:
„Wie lernt dieses Kind – und welche Unterstützung braucht es, um erfolgreich lernen zu können?“
Die Diagnostik dient somit als Grundlage für konkrete pädagogische Entscheidungen. Sie hilft dabei, Förderziele festzulegen, geeignete Strategien auszuwählen und die Entwicklung nachvollziehbar zu begleiten.
Schulinterne Förderung
- individuelle Förderimpulse im Deutschunterricht,
- differenzierte Aufgabenstellungen,
- gezielte Lese- und Rechtschreibübungen,
- systematische Arbeit mit Rechtschreibstrategien,
- Wiederholung und Festigung grundlegender Kompetenzen,
- Förderung der Leseflüssigkeit und des Leseverständnisses,
- Aufbau von Lern- und Arbeitsstrategien,
- Unterstützung bei der Vorbereitung schriftlicher Leistungsüberprüfungen,
- zusätzliche schulische Förderangebote,
- Beratung der Schülerinnen und Schüler,
- regelmäßige Rückmeldung über Lernfortschritte.
Dabei werden die ReLv-Strategien aus der Erprobungsstufe gezielt aufgegriffen und weiterentwickelt. So entsteht eine Verbindung zwischen dem regulären Deutschunterricht und der individuellen LRS-Förderung.
Was passiert nach Klasse 6?
Die Förderung endet nicht automatisch mit dem Ende der Erprobungsstufe.
Allerdings verändert sich der schulische Rahmen. Der NRW-LRS-Erlass nennt für die Sekundarstufe I zusätzliche Fördermaßnahmen insbesondere für die Klassen 3 bis 6; an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang nennt der Erlass darüber hinaus die Klassen 7 bis 9, wenn besondere Schwierigkeiten bisher nicht behoben werden konnten.
Auch nach Klasse 6 bleiben daher die individuelle Beobachtung, Beratung und Unterstützung wichtig. Insbesondere bei fortbestehenden Schwierigkeiten werden Lernstrategien weiter eingeübt und die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt, zunehmend selbstständig mit ihren individuellen Herausforderungen umzugehen.
In der Oberstufe gelten schließlich die besonderen Regelungen der APO-GOSt. Ein bestehender Unterstützungsbedarf wird daher rechtzeitig betrachtet und hinsichtlich der für die jeweilige Schulstufe geltenden schulrechtlichen Möglichkeiten geprüft.
Schule und Elternhaus – gemeinsam für das Kind
Eine erfolgreiche LRS-Förderung gelingt besonders dann, wenn Schule und Elternhaus vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Eltern kennen ihr Kind in einem anderen Zusammenhang als die Schule. Sie können wichtige Beobachtungen zur bisherigen Entwicklung, zu Lerngewohnheiten und zur häuslichen Situation beitragen. Die Schule wiederum kann die Lernentwicklung im Unterricht beobachten, Fördermaßnahmen gezielt einsetzen und deren Wirkung überprüfen.
Deshalb ist uns ein regelmäßiger Austausch wichtig.
Hilfreich ist dabei insbesondere:
- gemeinsame und realistische Förderziele zu vereinbaren,
- Lernfortschritte sichtbar zu machen,
- erfolgreiche Strategien auch zu Hause aufzugreifen,
- Überforderung und unnötigen Leistungsdruck zu vermeiden,
- Rückmeldungen zwischen Schule und Elternhaus auszutauschen,
- das Kind in seiner Selbstständigkeit zu stärken.
Dabei sollte die Förderung nicht zu einer täglichen zusätzlichen Belastung werden. Entscheidend ist nicht möglichst viel Übung, sondern die richtige Übung mit einer passenden Strategie.
Der NRW-LRS-Erlass hebt ebenfalls die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten hervor und empfiehlt, Fördermaßnahmen zwischen Schule und Elternhaus abzustimmen.
Gemeinsam statt gegeneinander
Ein Kind mit LRS braucht vor allem die Erfahrung:
„Ich kann lernen. Ich kann Fortschritte machen. Ich habe Strategien, die mir helfen.“
Dazu gehört auch, Erfolge wahrzunehmen, kleine Fortschritte ausdrücklich zu würdigen und Fehler als Teil des Lernprozesses zu verstehen.
Die Schule schafft dafür geeignete Lernbedingungen, vermittelt Strategien und begleitet die Entwicklung. Das Elternhaus unterstützt, ermutigt und schafft Raum für regelmäßiges, aber angemessenes Üben.
So können beide Seiten dazu beitragen, dass aus anfänglichen Schwierigkeiten zunehmende Sicherheit und Selbstständigkeit entstehen.
Unser Ziel
LRS-Förderung am Max-Planck-Gymnasium bedeutet für uns mehr als die Korrektur von Rechtschreibfehlern.
Wir möchten Schülerinnen und Schüler dazu befähigen,
sicherer zu lesen, bewusster zu schreiben, wirksame Strategien einzusetzen, ihre eigenen Lernprozesse zu reflektieren und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln.
Die systematische Vermittlung der ReLv-Strategien in der Erprobungsstufe, die individuelle schulische Förderung, eine sorgfältige Diagnostik und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern bilden dabei wichtige Bausteine.
Denn Förderung beginnt mit dem Erkennen von Schwierigkeiten – und ihr Ziel ist die zunehmende Selbstständigkeit des Kindes.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Bei Fragen zur LRS-Förderung wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Deutschlehrkraft bzw. Klassenleitung. Darüber hinaus stehen die schulischen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Beratung und LRS-Förderung zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Die rechtliche Grundlage der schulischen LRS-Förderung in Nordrhein-Westfalen finden Sie im Runderlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ (BASS 14-01 Nr. 1).
Für die Sekundarstufe I sind außerdem die Regelungen der APO-S I, insbesondere zu Leistungsbewertung und Nachteilsausgleich, maßgeblich.
Für die gymnasiale Oberstufe gelten die entsprechenden Regelungen der APO-GOSt.
