Maskenpflicht und Testungen am MPG

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

in Hinblick auf das geänderte Infektionsschutzgesetz hat das Ministerium für NRW mit einer neuen Verfügung entschieden, dass für Schulen folgende Regelung gilt:

Maskenpflicht in den Schulen

Bis Samstag, 2. April 2022 wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Wir bitten Euch und Sie, uns darin zu unterstützen, dass bis zu den Osterferien die Masken freiwillig weitergetragen werden. Vielen Dank für euer und Ihr Verständnis!

Fortsetzung schulischer Testungen

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Herzliche Grüße

Andrea Kleist und Dirk Bollmann